Nützliche Tipps für die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten

 

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bin ich berechtigt, Standesamtsurkunden (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden etc.), Diplome, Zeugnisse zu übersetzen und die Übersetzung zu beglaubigen. Das heißt, ich bestätige mit meiner Unterschrift und meinem Stempel die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Da ich damit die Haftung für die Übersetzung übernehme, beglaubige ich nur von mir selbst angefertigte Übersetzungen.

 

Damit ich Ihnen einen Preis für die beglaubigte Übersetzung nennen kann, benötige ich das Dokument. Es muss mir zunächst nicht als Original vorliegen, es genügt eine Fotokopie oder ein Scan, im Notfall auch ein Handyfoto. Beim Fotokopieren, Scannen oder Fotografieren achten Sie bitte darauf, dass das Dokument vollständig erfasst ist, also auch eventuelle Randnotizen oder Bemerkungen; und bitte die Rückseite nicht vergessen. 

 

Der Preis richtet sich nach Umfang, Recherche- und Formatierungsaufwand und orientiert sich in der Regel am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, also den Honoraren, die Gerichte und Behörden für Übersetzungen zahlen. Da Urkunden je nach Land sehr unterschiedliche Informationen enthalten (bis hin zum Vornamen der Hebamme bei Geburtsurkunden oder sehr unterschiedlicher Umfang bei Arbeitszeugnissen), biete ich keine Pauschalpreise pro Dokumentenart an, sondern erstelle jeweils ein ganz individuelles Angebot.

 

Wenn ich Ihnen mein verbindliches Angebot genannt habe und Sie mir den Auftrag erteilen, übersetze ich das Dokument anhand Ihrer Vorlage.

 

Danach kommen Sie in mein Büro und bringen das Originaldokument mit. Ich vergleiche das Original mit der Vorlage und meiner Übersetzung und wenn alles übereinstimmt, beglaubige ich die Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift. Manchmal sind im Original Wasserzeichen oder Prägestempel enthalten, die auf der Vorlage nicht zu erkennen sind. Diese muss ich dann erst noch in meine Übersetzung aufnehmen. Am besten planen Sie also für das Abholen etwas Zeit ein.

 

Jetzt können Sie das Original und die Übersetzung mitnehmen. Auf diese Weise müssen keine Dokumente mit der Post geschickt werden und es kann nichts verloren gehen.

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© Stefanie Stoll - Mediatorin, Sprach- und Kulturmittlerin

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